Vorkasse
Da wir 51% des Reingewinnes in die Gemeinnützige swissstrings Stiftung abführen, können wir uns kein Mahn- und Inkassowesen leisten.
Da wir in der Schweiz nicht der EU angeschlossen sind, haben wir nur sehr teure
juristische Möglichkeiten unser Recht zu wahren. Wir müssten uns in beiden jeweiligen
Ländern einen Rechtsanwalt unterhalten, um eventuell unser Recht einklagen zu können. Betonung auf eventuell, je nach Land.
Diese Kosten von 5 bis 10% der gesamten Auftragsmenge oder manchmal mehr, müssten wir auf
die Produkte - Preise überwälzen.
Wir empfehlen allen swissstrings Anwender nur gegen Vorkasse zu liefern oder zu arbeiten.
So ist gewährleistet, dass unsere Spezies überlebt und nicht durch Zahlungsunwillige untergeht.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen zum voraus.
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